BUS
Klasse D
Voraussetzung für die Klasse D
Um die Fahrerlaubnis der Klasse D zu erwerben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
24 Jahre
23 Jahre
- nach beschleunigter Grundqualifikation
21 Jahre
- nach erfolgter Grundqualifikation
- nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 2 Absatz 2, im Linienverkehr bis 50 km,
20 Jahre
für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung:
- Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin
- Ausbildungsberuf Fachkraft im Fahrbetrieb
- einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden,
18 Jahre
- für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung im Linienverkehr bis 50 km,
- Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung Fahrten ohne Fahrgäste.
- gültiger Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs
- Augenärtzliches Gutachten und Eignungsuntersuchung , nicht älter als 1 Jahr
- Führungszeugnis
- aktuelles Passfoto
- Führungszeugnis
Pflichtstunden für die Fahrerlaubnis Klasse D
Um die Fahrerlaubnis der Klasse D zu erwerben, sind sowohl theoretische als auch praktische Pflichtstunden vorgeschrieben.
Der Theorieunterricht umfasst je 90 Minuten:
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 18 Doppelstunden, die speziell auf die Klasse D abgestimmt sind
- 8 Doppelstunden bei Vorbesitz C
- 12 Doppelstunden bei Vorbesitz C1
- 8 Doppelstunden bei Vorbesitz D1
Im praktischen Teil sind Sonderfahrten erforderlich:
| Vorbesitz | Grundausbildung | Überland | Autobahn | Dämmerung |
|---|---|---|---|---|
| C länger als 2 Jahre | 7 | 8 | 4 | 3 |
| C kürzer als 2 Jahre | 14 | 16 | 8 | 6 |
| B/C1 länger als 2 Jahre | 33 | 12 | 8 | 5 |
| B/C1 kürzer als 2 Jahre | 45 | 22 | 14 | 8 |
| D1 | 20 | 5 | 5 | 5 |
Klasse DE
Voraussetzung für die Klasse D
Um die Fahrerlaubnis der Klasse D zu erwerben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
24 Jahre
23 Jahre
- nach beschleunigter Grundqualifikation
21 Jahre
- nach erfolgter Grundqualifikation
- nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 2 Absatz 2, im Linienverkehr bis 50 km,
20 Jahre
für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung:
- Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin
- Ausbildungsberuf Fachkraft im Fahrbetrieb
- einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden,
18 Jahre
- für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung im Linienverkehr bis 50 km,
- Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung Fahrten ohne Fahrgäste.
- gültiger Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs
- Augenärtzliches Gutachten und Eignungsuntersuchung , nicht älter als 1 Jahr
- Führungszeugnis
- aktuelles Passfoto
- Führungszeugnis
Pflichtstunden für die Fahrerlaubnis Klasse DE
Um die Fahrerlaubnis der Klasse DE zu erwerben, sind sowohl theoretische als auch praktische Pflichtstunden vorgeschrieben. Der Theorieunterricht entfällt bei der Klasse DE
Im praktischen Teil sind insgesamt 5 Sonderfahrten erforderlich:
- 4 Grundausbildung
- 3 Überland
- 1 Autobahnfahrten
- 1 Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit.
Die Übungsstunden richten sich an dem individuellem Lernfortschritt und können vorab nicht genau festgelegt werden.