BUS

Klasse D

Voraussetzung für die Klasse D

Um die Fahrerlaubnis der Klasse D zu erwerben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

24 Jahre

23 Jahre

  • nach beschleunigter Grundqualifikation 

21 Jahre

  • nach erfolgter Grundqualifikation 
  • nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 2 Absatz 2, im Linienverkehr bis 50 km,

20 Jahre

für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung:

  • Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin
  • Ausbildungsberuf Fachkraft im Fahrbetrieb
  • einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung  von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden,

18 Jahre

  • für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung im Linienverkehr bis 50 km,
  • Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung Fahrten ohne Fahrgäste.

 

 

 

  • gültiger Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs 
  • Augenärtzliches Gutachten und Eignungsuntersuchung , nicht älter als 1 Jahr 
  • Führungszeugnis
  • aktuelles Passfoto 
  • Führungszeugnis

 

Pflichtstunden für die Fahrerlaubnis Klasse D

Um die Fahrerlaubnis der Klasse D zu erwerben, sind sowohl theoretische als auch praktische Pflichtstunden vorgeschrieben.

Der Theorieunterricht umfasst  je 90 Minuten:

  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 18 Doppelstunden, die speziell auf die Klasse D abgestimmt sind
  • 8 Doppelstunden bei Vorbesitz C
  • 12 Doppelstunden bei Vorbesitz C1
  • 8 Doppelstunden bei Vorbesitz D1

Im praktischen Teil sind Sonderfahrten erforderlich:

Vorbesitz Grundausbildung Überland Autobahn Dämmerung
C länger als 2 Jahre 7 8 4 3
C kürzer als 2 Jahre 14 16 8 6
B/C1 länger als 2 Jahre 33 12 8 5
B/C1 kürzer als 2 Jahre 45 22 14 8
D1 20 5 5 5

Klasse DE

Voraussetzung für die Klasse D

Um die Fahrerlaubnis der Klasse D zu erwerben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

24 Jahre

23 Jahre

  •  nach beschleunigter Grundqualifikation 

21 Jahre

  •  nach erfolgter Grundqualifikation 
  •  nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 2 Absatz 2, im Linienverkehr bis 50 km,

20 Jahre

für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung:

  • Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin
  • Ausbildungsberuf Fachkraft im Fahrbetrieb
  • einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung  von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden,

18 Jahre

  • für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung im Linienverkehr bis 50 km,
  • Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung Fahrten ohne Fahrgäste.

 

 

 

  • gültiger Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs 
  • Augenärtzliches Gutachten und Eignungsuntersuchung , nicht älter als 1 Jahr 
  • Führungszeugnis
  • aktuelles Passfoto 
  • Führungszeugnis

Pflichtstunden für die Fahrerlaubnis Klasse DE

Um die Fahrerlaubnis der Klasse DE zu erwerben, sind sowohl theoretische als auch praktische Pflichtstunden vorgeschrieben. Der Theorieunterricht entfällt bei der Klasse DE

Im praktischen Teil sind insgesamt 5 Sonderfahrten erforderlich:

  • 4 Grundausbildung
  • 3 Überland
  • 1 Autobahnfahrten
  • 1 Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit.

Die Übungsstunden richten sich an dem individuellem Lernfortschritt und können vorab nicht genau festgelegt werden.