LKW
Klasse C
Voraussetzung für die Klasse C
Um die Fahrerlaubnis der Klasse C zu erwerben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
21 Jahre
18 Jahre
- bei Abschluss der Grundqulaifikation
- Ausbildung als Berufskraftfahrer*in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
- einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
- Vorbesitz der Klasse B
- gültiger Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs
- Augenärtzliches Gutachten und Eignungsuntersuchung, nicht älter als 1 Jahr
- aktuelles Passfoto
Pflichtstunden für die Fahrerlaubnis Klasse C
Um die Fahrerlaubnis der Klasse C zu erwerben, sind sowohl theoretische als auch praktische Pflichtstunden vorgeschrieben.
Der Theorieunterricht umfasst mindestens 16 Doppelstunden zu je 90 Minuten:
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 10 Doppelstunden, die speziell auf die Klasse C abgestimmt sind
- 4 Doppelstunden bei Vorbesitz C1oder D1
- 2 Doppelstunden bei Vorbesitz D
Im praktischen Teil sind insgesamt 10 Sonderfahrten erforderlich:
- 5 Überlandfahrten
- 2 Autobahnfahrten
- 3 Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit.
Bei Vorbesitz C1 verringern sich die Sonderfahrten auf:
- 3 Überlandfahrten
- 1 Autobahnfahrten
- 1 Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit.
Die Übungsstunden richten sich an dem individuellem Lernfortschritt und können vorab nicht genau festgelegt werden.
Klasse CE
Voraussetzung für die Klasse CE
Um die Fahrerlaubnis der Klasse CE zu erwerben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
21 Jahre
18 Jahre
- bei Abschluss der Grundqulaifikation
- Ausbildung als Berufskraftfahrer*in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
- einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
- Führerschein Klasse C
- gültiger Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs
- Augenärtzliches Gutachten und Eignungsuntersuchung, nicht älter als 1 Jahr
- aktuelles Passfoto
Pflichtstunden für die Fahrerlaubnis Klasse CE
Um die Fahrerlaubnis der Klasse CE zu erwerben, sind sowohl theoretische als auch praktische Pflichtstunden vorgeschrieben.
Der Theorieunterricht umfasst mindestens 10 Doppelstunden zu je 90 Minuten:
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 4 Doppelstunden, die speziell auf die Klasse CE abgestimmt sind.
Im praktischen Teil sind insgesamt 10 Sonderfahrten erforderlich:
- 5 Überlandfahrten
- 2 Autobahnfahrten
- 3 Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit.
Die Übungsstunden richten sich an dem individuellem Lernfortschritt und können vorab nicht genau festgelegt werden.
Gemeinsamer Ausbildungsgang C und CE
Wenn ihr C und CE zusammen macht, habt ihr den Vorteil, dass ihr euch Sonderfahrten spart. *
| Solo (C) | Zug (CE) | Gesamt | |
| Überland | 3 | 5 | 8 |
| Autobahn | 1 | 2 | 3 |
| Dämmerung | 0 | 3 | 3 |
| 14 |
* C und CE haben in einzeln Ausbildung jeweils 10 Sonderfahrten