Klasse B/B197 und BE

Klasse B

Voraussetzung für die Klasse B

Um die Fahrerlaubnis der Klasse B zu erwerben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

18 Jahre alt 

oder 

17 Jahre im Rahmen des „Begleiteten Fahrens ab 17"

 

  • gültiger Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs 
  • Ein Sehtest, der nicht älter als zwei Jahre ist
  • aktuelles Passfoto 

Pflichtstunden für die Fahrerlaubnis Klasse B

Um die Fahrerlaubnis der Klasse B zu erwerben, sind sowohl theoretische als auch praktische Pflichtstunden vorgeschrieben. Der Theorieunterricht umfasst mindestens 14 Doppelstunden zu je 90 Minuten:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff

            -> 6 Doppelstunden bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis

  • 2 Doppelstunden, die speziell auf die Klasse B abgestimmt sind.

Im praktischen Teil sind insgesamt 12 Sonderfahrten erforderlich:

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit.

Die Übungsstunden richten sich an dem individuellem Lernfortschritt und können vorab nicht genau festgelegt werden.

B197

Die Regelung der Führerscheinklasse B197 einfach erklärt

Die B197 ist eine Ergänzung zur klassischen Führerscheinklasse B, die das Fahren mit Automatik- und Schaltwagen flexibler macht. Mit diesem Führerschein können Fahrer*innen problemlos sowohl Fahrzeuge mit Automatik- als auch mit Schaltgetriebe steuern. Dazu ist eine Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug möglich, ohne dass dies die Nutzung von Schaltwagen einschränkt. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass vor der Prüfung mindestens zehn praktische Übungsstunden (45min) auf einem Schaltwagen absolviert werden und eine zusätzliche 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer erfolgreich durchgeführt wird. Diese Regelung bietet besonders für Fahrschüler*innen Vorteile, die die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug ablegen möchten, ohne auf das spätere Fahren eines Schaltfahrzeuges zu verzichten.

Die B197 ist daher keine Einschränkung und man darf nach der Prüfung Schaltwagen und Automatikwagen fahren.

 

Sollte man allerdings eine Führerscheinerweiterung (evtl. BE) in Erwägung ziehen, gibt es besondere Regelungen. Falls das der Fall ist sprecht uns bitte an, sodass wir euch bestens beraten! 

Klasse BE

Voraussetzung für die Klasse BE

Um die Fahrerlaubnis der Klasse BE zu erwerben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

18 Jahre alt 

oder 

17 Jahre im Rahmen des „Begleiteten Fahrens ab 17"

 

  • Führerschein Klasse B/BF17
  • gültiger Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs 
  • Ein Sehtest, der nicht älter als zwei Jahre ist
  • aktuelles Passfoto 

Pflichtstunden für die Fahrerlaubnis Klasse BE

Um die Fahrerlaubnis der Klasse BE zu erwerben, sind sowohl theoretische als auch praktische Pflichtstunden vorgeschrieben. Der Theorieunterricht entfällt bei der Klasse BE

Im praktischen Teil sind insgesamt 5 Sonderfahrten erforderlich:

  • 3 Überlandfahrten
  • 1 Autobahnfahrten
  • 1 Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit.

Die Übungsstunden richten sich an dem individuellem Lernfortschritt und können vorab nicht genau festgelegt werden.